Internationales Steuerrecht: So sind Sie in grenzüberschreitenden Steuerfragen auf der sicheren Seite.

Think global.

Sie sind in mehreren Ländern steuerlich gemeldet? Sie möchten als Unternehmen Ihre Geschäftsaktivitäten auch auf andere Länder ausweiten? Internationales Steuerrecht beruht auf dem nationalen Steuerrecht sowie einer Reihe zwischenstaatlicher Vereinbarungen wie z.B. Doppelbesteuerungsabkommen – ein komplexes Thema, das voller Fußangeln steckt. Bleiben Sie auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten trittfest und sicher.

Unsere Beratung endet nicht an Grenzen. 

Als Steuerberatungsgesellschaft mit zentralem Sitz bei Frankfurt agieren wir absolut global. Wir sind als Steuerberater auch über den Raum Frankfurt hinaus tätig und verfügen über fundierte internationale Kenntnisse – etwa bei der Verlagerung von Aktivitäten ins Ausland oder vom Ausland nach Deutschland unter Berücksichtigung der gesetzlichen Außensteuer. 

Dank unserer Zugehörigkeit zur internationalen Allianz INPACT Global mit mehr als 150 Mitgliedsfirmen in über 67 Ländern setzen wir auf grenzüberschreitenden Know-how-Transfer und können Ihnen umfassende Expertise bieten:  

  • Beratung bei internationalen Aktivitäten – auch bei Gesellschafterwechsel sowie der Gründung oder Verschmelzung von Gesellschaften
  • Betreuung in puncto Vermögensverwaltung oder Treuhandschaft
  • Steuerberatung bei Vereinen oder Stiftungen
  • Klärung von Erbschaftsangelegenheiten (z.B. „Berliner Testament“)

Sie haben Fragen? – Überzeugen Sie sich persönlich von unserer Expertise in einem unverbindlichen Erstgespräch.